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Das Vermieterpfandrecht war bereits in seinen Anfängen heftiger Kritik ausgesetzt, auch weil es in unserer Rechtsordnung bis heute als ein juristisches Unikum tituliert wird. Regulatorisch befindet sich das gesetzliche Sicherungsmuster im Spannungsgeflecht der widerstreitenden Interessen: Die Vorschriften sollen zum einen das Sicherungsbedürfnis des Vermieters in effizienter Form stillen; zum anderen soll der wirtschaftliche Spielraum des Mieters nicht übermäßig belastet werden. Gerhard Schranner befasst sich mit der bis dato ungeklärten Architektur der §§ 562 ff. BGB und der elementaren…mehr

Produktbeschreibung
Das Vermieterpfandrecht war bereits in seinen Anfängen heftiger Kritik ausgesetzt, auch weil es in unserer Rechtsordnung bis heute als ein juristisches Unikum tituliert wird. Regulatorisch befindet sich das gesetzliche Sicherungsmuster im Spannungsgeflecht der widerstreitenden Interessen: Die Vorschriften sollen zum einen das Sicherungsbedürfnis des Vermieters in effizienter Form stillen; zum anderen soll der wirtschaftliche Spielraum des Mieters nicht übermäßig belastet werden.
Gerhard Schranner befasst sich mit der bis dato ungeklärten Architektur der §§ 562 ff. BGB und der elementaren Frage, ob die gesetzlichen Vorschriften gänzlich in die Rechtshistorie verabschiedet werden sollten oder ob einzelne Spielarten einer Neuvermessung und Neukonzeption beizubehalten sind. Um dies aufzudecken, werden die Regelungen unter einer rechtshistorischen, -theoretischen und -dogmatischen Optik de lege lata et ferenda beleuchtet und auf ihre Eignung im modernen Wirtschaftsverkehr untersucht.
Autorenporträt
Gerhard Schranner studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau und legte die Erste Juristische Prüfung im Januar 2020 ab. Im Anschluss arbeitete er promotionsbegleitend als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht. Nach dem Studium erfolgte seine Promotion bei dem Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Markus Würdinger. Seit Oktober 2022 ist er Rechtsreferendar beim Landgericht Traunstein.