Der Grundsatz der Vermögenseinheit verpflichtet den einzelnen Unternehmer, im Falle der Wahrnehmung seiner Verantwortung in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit sein gesamtes Vermögen einzusetzen. Er geht echte Risiken ein. Denn seine Gläubiger können jederzeit auf sein berufliches und privates Vermögen zurückgreifen, wenn er haftbar wird. Seine unbeschränkte Haftung und die Verwirrung seines Vermögens haben schwerwiegende Folgen für ihn selbst, seine Familie und seine verschiedenen Gläubiger.Angesichts dieser Nachteile schweigt das OHADA-Recht über die Einweihung von Rechtsschutzmechanismen. Daher ist es für OHADA dringend erforderlich, den Grundsatz der Einzigartigkeit des Vermögens zu lockern und gleichzeitig ein Abtretungsvermögen und Mechanismen zu schaffen, die die Rechte der Gläubiger einschränken können, um den einzelnen Unternehmer vor den Launen seiner Tätigkeit zu schützen.
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