Die Arbeit befasst sich mit dem vietnamesischen Erbrecht in seiner geschichtlichen Entwicklung ab 1931, seiner Kodifizierung durch das Bürgerliche Gesetzbuch von 2005 und dem vietnamesischen internationalen Erbrecht. Im Anhang werden die einschlägigen vietnamesischen Regelungen im Original und als nicht amtliche Übersetzung abgedruckt. Damit soll die Arbeit nicht nur der Wissenschaft dienen, sondern auch der Praxis, insbesondere einschlägig befassten Nachlass- und Zivilprozessgerichten, Notaren und Anwälten behilflich sein: In Deutschland leben ca. 84.000 Personen mit vietnamesischer Staatsangehörigkeit und jedes Jahr gibt es mehr als 100 Erbfälle. Auch nach Inkrafttreten der europäischen Erbrechtsverordnung am 17.08.2015 spielt bei deutsch-vietnamesischen Erbfällen die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit des Erblassers weiterhin eine wichtige Rolle. Darüber hinaus ist für deutsch-vietnamesische Ehegatten die Frage der Zulässigkeit gemeinschaftlicher Testamente von großer Bedeutung.