Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (Fachbereich Betriebswirtschaft), 150 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Verständliche Abbildungen im Anhang, sowie ein sehr umfangreiches Literaturverzeichnis mit aktuellen Quellen (über 160 Monographien, Internetverweise, Aufsätze, Fachliteratur, Urteile...). , Abstract: Mit der Verabschiedung der Verordnung Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards wurden alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in der Europäischen Union verpflichtet, ab 2005 ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards aufzustellen [ ]. Der Einfluss der International Financial Reporting Standards auf die deutsche Bilanzierungspraxis wuchs durch diese Verordnung und deren Umsetzung durch den Gesetzgeber mit dem Bilanzrechtsformgesetz deutlich an, ebenso die kontrovers geführten Diskussionen darüber, welches Rechnungslegungssystem denn besser geeignet ist, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. In Deutschland wird der handelsrechtliche Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt [ ].Das dominierende Ziel der deutschen Rechnungslegung ist der Gläubigerschutz. Dieser soll bei kapitalmarktorientierten Unternehmen vor allem durch eine vorsichtige Gewinnermittlung und -ausschüttung realisiert werden. Aus dem Rechnungslegungszweck des Gläubigerschutzes hat sich das Vorsichtsprinzip abgeleitet, welches im deutschen Handelsrecht eine exponierte Stellung einnimmt. Unter dem Vorsichtsprinzip subsumieren sich zwei weitere Grundprinzipien mit ihren Folgeprinzipien welche später ausführlicher behandelt werden. Das Vorsichtsprinzip ist auch unter den IFRS bekannt, ihm wird allerdings weit weniger Bedeutung beigemessen als in Deutschland, da das primäre Rechnungslegungsziel nicht der Gläubigerschutz, sondern das der entscheidungsrelevanten Informationsvermittlung ist. In dieser Arbeit werden zuerst die Grundlagen der beiden Rechnungslegungssysteme erklärt, um darauf aufbauend die unterschiedliche Handhabung des Vorsichtsprinzips zu betrachten. Dazu vergleicht der Autor dieser Arbeit die Vorschriften in Deutschland mit denen der IFRS, um hierbei Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzuzeigen. Am Beispiel von Rückstellungen wird dann anschaulich erklärt, welche Auswirkung die unterschiedlichen Interpretationen des Vorsichtsprinzips auf den Ausweis dieser Bilanzposition im Jahresabschluss hat.
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