Wandeldarlehen erfreuen sich im Rahmen von Venture Capital-Finanzierungen einer großen Beliebtheit. Das Frühphasen- und Zwischenfinanzierungsinstrument ermöglicht einen Umtausch der Darlehensrückzahlungsforderung gegen Geschäftsanteile an der schuldnerischen GmbH. Der Gläubiger wird zum Gesellschafter des Start-ups. Während das Aktiengesetz mit § 221 die Wandelanleihe zumindest kursorisch regelt, enthält sich das GmbHG bezüglich des Wandeldarlehens jeglicher Regelung. Dementsprechend intransparent ist die durch den Autor untersuchte Rechtslage im GmbH-Recht. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die juristische Konstruktion des Wandlungsmechanismus, der Kompetenzverteilung beim Abschluss des Wandeldarlehensvertrags und der Stellung des Wandeldarlehensgläubigers als Gesellschafter im Recht der Gesellschafterdarlehen.