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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit im Beamtenverhältnis des Hochschullehrers. Art. 5 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes und Art. 50 der thailändischen Verfassung, die das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit gewährleisten, finden in beiden Rechtsordnungen unterschiedliche Anwendung. Die beamtenrechtlichen Regelungen über das Weisungs- und Disziplinarrecht im Hochschulwesen in beiden Rechtsordnungen können das Problem der Anwendungsfindung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit gut darstellen. Die Lösungsansätze dieses Problems in beiden Rechtsordnungen sind rechtsvergleichend angelegt.…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit im Beamtenverhältnis des Hochschullehrers. Art. 5 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes und Art. 50 der thailändischen Verfassung, die das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit gewährleisten, finden in beiden Rechtsordnungen unterschiedliche Anwendung. Die beamtenrechtlichen Regelungen über das Weisungs- und Disziplinarrecht im Hochschulwesen in beiden Rechtsordnungen können das Problem der Anwendungsfindung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit gut darstellen. Die Lösungsansätze dieses Problems in beiden Rechtsordnungen sind rechtsvergleichend angelegt.
Autorenporträt
Torpong Kittiyanupong, geboren 1979 in Surat Thani (Thailand); Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Thammasat in Bangkok (Bachelor of Laws 2002); LL.M. an der Universität Konstanz 2008 und Promotion 2013 in Jena; seit 2002 Dozent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Thammasat in Bangkok.