119,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Der Autor analysiert das Verhältnis von Bund und Ländern innerhalb der Bundesauftragsverwaltung nach Art. 85 GG. Von besonderem Interesse ist die sich aus der Weisungserteilung ergebende innerstaatliche Verwaltungshaftung. Diese Monographie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Klärung föderaler Grundprobleme in Deutschland.
Zu Beginn steht nach einer kurzen historischen Betrachtung eine Darstellung des Verwaltungstypus der Bundesauftragsverwaltung. Hiernach werden umfassend Wesen und Struktur des Weisungsrechts nach Art. 85 Abs. 3 GG untersucht und detailliert die Schranken für die
…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor analysiert das Verhältnis von Bund und Ländern innerhalb der Bundesauftragsverwaltung nach Art. 85 GG. Von besonderem Interesse ist die sich aus der Weisungserteilung ergebende innerstaatliche Verwaltungshaftung. Diese Monographie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Klärung föderaler Grundprobleme in Deutschland.

Zu Beginn steht nach einer kurzen historischen Betrachtung eine Darstellung des Verwaltungstypus der Bundesauftragsverwaltung. Hiernach werden umfassend Wesen und Struktur des Weisungsrechts nach Art. 85 Abs. 3 GG untersucht und detailliert die Schranken für die Ausübung dieses Ingerenzmittels des Bundes ausgelotet. Es schließt sich das zentrale Problem der Bund-Länder-Haftung an. In diesem Zusammenhang werden zunächst die in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen erörtert mit dem Ergebnis, daß einzig Art. 104 a Abs. 5 Satz 1, 2. Halbsatz GG anwendbar ist. Die einzelnen Voraussetzungen dieser Verwaltungshaftungsbestimmung werden umfassend und konzise herausgearbeitet. Nach einer grundlegenden Betrachtung bringt der Verfasser den ermittelten Haftungsmaßstab speziell für die Fallkonstellationen des Bundes resp. eines Landes als Geschädigtem zur Anwendung. Fragen des Rechtsschutzes runden die Arbeit ab.

Die Regelung des Art. 104 a Abs. 5 Satz 1, 2. Halbsatz GG erweist sich insgesamt als haftungsrechtlicher rocher de bronze, welcher in allen weisungsgeprägten Verwaltungshaftungsfällen einer föderalen Lastensymmetrie zum Durchbruch gegen unangemessene Haftungsverteilungen verhilft.