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Bei dem vorliegenden Buch handelt es sich um die Antrittsrede, die Gierke anlässlich seiner Übernahme des Rektorats an der Universität Berlin 1902 hielt. Darin fragt der Jurist nach dem Wesen der menschlichen Gemeinschaft; für ihn eine der zentralen Fragen der Rechtswissenschaft. Denn für Gierke ist das Recht Teil des Gemeinschaftslebens, während gleichzeitig die Ordnung des Gemeinschaftslebens Teil des Rechts ist. Er gibt hier einen knappen Abriss seiner Lehre von der realen Verbandspersönlichkeit und verteidigt sie gegen die beispielsweise von Friedrich Carl von Savigny vertretene Fiktionstheorie.…mehr

Produktbeschreibung
Bei dem vorliegenden Buch handelt es sich um die Antrittsrede, die Gierke anlässlich seiner Übernahme des Rektorats an der Universität Berlin 1902 hielt. Darin fragt der Jurist nach dem Wesen der menschlichen Gemeinschaft; für ihn eine der zentralen Fragen der Rechtswissenschaft. Denn für Gierke ist das Recht Teil des Gemeinschaftslebens, während gleichzeitig die Ordnung des Gemeinschaftslebens Teil des Rechts ist. Er gibt hier einen knappen Abriss seiner Lehre von der realen Verbandspersönlichkeit und verteidigt sie gegen die beispielsweise von Friedrich Carl von Savigny vertretene Fiktionstheorie.
Autorenporträt
Otto von Gierke (1841¿1921) war ein bedeutender Rechtshistoriker. Gierke studierte an den Universitäten Berlin und Heidelberg Rechtswissenschaften und promovierte 1860 bei Carl Gustav Homeyer. Die Habilitation erfolgte 1967. Nach seiner Teilnahme am Deutsch-Französischen Krieg folgte er einem Ruf an die Universität Breslau. 1884 wurde er ordentlicher Professor in Heidelberg und wechselte 1887 an die Universität Berlin, deren Rektor er 1902 wurde. Gierke hat die Rechtswissenschaft insbesondere im Bereich des Genossenschafts- und Körperschaftsrechts nachhaltig geprägt.