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Einen Schutz der AG & Co. KG vor Wettbewerb durch die Vorstandsmitglieder der Komplementär-AG bieten gesetzliche Wettbewerbsverbote. Die Wirkung des Wettbewerbsverbots gem. 161 Abs. 2 i.V.m. 112 HGB erreicht nur die AG in ihrer Eigenschaft als Komplementärin, jedoch nicht ihren Vorstand. 88 AktG erlegt den Vorstandsmitgliedern ein Wettbewerbsverbot auf, das lediglich zugunsten der AG gilt. Beide gesetzlich normierten Wettbewerbsverbote laufen also hinsichtlich des Vorstands als geschäftsführendem Organ der AG & Co. KG ins Leere. Gegenstand dieser Untersuchung ist daher die Frage, inwieweit die…mehr

Produktbeschreibung
Einen Schutz der AG & Co. KG vor Wettbewerb durch die Vorstandsmitglieder der Komplementär-AG bieten gesetzliche Wettbewerbsverbote. Die Wirkung des Wettbewerbsverbots gem.
161 Abs. 2 i.V.m.
112 HGB erreicht nur die AG in ihrer Eigenschaft als Komplementärin, jedoch nicht ihren Vorstand.
88 AktG erlegt den Vorstandsmitgliedern ein Wettbewerbsverbot auf, das lediglich zugunsten der AG gilt. Beide gesetzlich normierten Wettbewerbsverbote laufen also hinsichtlich des Vorstands als geschäftsführendem Organ der AG & Co. KG ins Leere. Gegenstand dieser Untersuchung ist daher die Frage, inwieweit die Vorstandsmitglieder einem direkten Wettbewerbsverbot gegenüber der AG & Co. KG unterliegen.
Autorenporträt
Die Autorin: Wiebke ter Haseborg wurde 1983 in Hamburg geboren. Von 2002 bis 2007 hat sie den Studiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Augsburg absolviert und promovierte dort von 2007 bis 2009.