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Die Bedeutung des Wettbewerbsverbots nimmt in unserem immer dynamischer werdenden Wirtschafts- und Arbeitsleben stetig zu. Dabei haben Wettbewerbsverbote nicht nur für den Bereich des Arbeitsrechts erhebliche Bedeutung, sondern auch für den des Dienstvertragsrechts und somit für Organe juristischer Personen. Das Wettbewerbsverbot dient dem Ausgleich widerstreitender Interessen insbesondere zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Arbeitnehmer gewinnen während ihrer Arbeitsverhältnisse oftmals tiefe Einblicke in die Organisation ihrer Arbeitgeber. Häufig sind sie bestrebt, hieraus gewonnene…mehr

Produktbeschreibung
Die Bedeutung des Wettbewerbsverbots nimmt in unserem immer dynamischer werdenden Wirtschafts- und Arbeitsleben stetig zu. Dabei haben Wettbewerbsverbote nicht nur für den Bereich des Arbeitsrechts erhebliche Bedeutung, sondern auch für den des Dienstvertragsrechts und somit für Organe juristischer Personen. Das Wettbewerbsverbot dient dem Ausgleich widerstreitender Interessen insbesondere zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Arbeitnehmer gewinnen während ihrer Arbeitsverhältnisse oftmals tiefe Einblicke in die Organisation ihrer Arbeitgeber. Häufig sind sie bestrebt, hieraus gewonnene Informationen für eine eigene Konkurrenztätigkeit oder zur Unterstützung eines Wettbewerbers ihres Arbeitgebers zu nutzen. Arbeitgeber hingegen sind bestrebt, gerade dies durch Wettbewerbsverbote zu verhindern, um Nachteile vom eigenen Unternehmen fernzuhalten. Hierzu dienen Wettbewerbsverbote sowohl für die Zeit eines andauernden Arbeitsverhältnisses als auch für die Zeit nach seiner Beendigung. Das Werk vermittelt kompakt und übersichtlich einen fundierten Einblick in das Recht des Wettbewerbsverbots. Es bietet sich als Hilfsmittel sowohl für Studierende als auch für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Organe juristischer Personen und betriebliche Praktiker an.
Autorenporträt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Karsten Haase studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Seit 1995 ist er als Rechtsanwalt in Düsseldorf tätig, seit 2001 als Partner einer mittelständisch ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei mit seinen Schwerpunkten im Arbeitsrecht sowie auf Verbandsebene im Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht. Seit 2002 tritt er auch im Rahmen von Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH auf. Rechtsanwalt Haase ist zudem seit 2005 auch Mediator und in dieser Funktion auf dem Gebiet des Arbeits- und Personalwesens tätig. Nach Lehraufträgen an der Universität Dortmund für Arbeitsrecht und der Fachhochschule Niederrhein für Wirtschaftsprivatrecht ist er seit 2007 als Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Düsseldorf tätig. Rechtsanwalt Karsten Haase ist durch zahlreiche Fachveröffentlichungen zum Arbeitsrecht und Dienstvertragsrecht hervorgetreten.