Die Arbeit beschäftigt sich mit der Vereinheitlichung des europäischen Vertragsrechts im Allgemeinen und der Entwicklung eines einheitlichen Vertragslösungsrechts für Verbraucher im Besonderen. Es wird der Stand der Harmonisierung des Vertragsrechts dargestellt und gezeigt, dass auf diesem Weg Störungen für den Binnenmarkt nicht beseitigt werden können. Hierfür bedarf es vielmehr der Vereinheitlichung des Vertragsrechts. Eine Grundlage bildet dabei das bisher erlassene Verbraucherrecht. In dessen Mittelpunkt steht das Recht des Verbrauchers, sich innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zu lösen. Es werden Voraussetzungen, dogmatische Einordnung und Rechtsfolgen dieses Vertragslösungsrechts untersucht. Den Abschluss der Arbeit bildet ein Vorschlag für eine Verordnung über das verbraucherschützende Vertragslösungsrecht.