Das Willkürgebot, welches heute in Art. 9 BV verankert ist, gehört zum Urgestein des schweizerischen Verfassungsrechts. Das Willkürverbot hat aber nichts von seiner praktischen Bedeutung eingebüsst. Das Bundesgericht beschäftigt sich jährlich in Hunderten von Fällen mit der Frage, ob staatliches Handeln derart unrichtig erscheint, dass es die Grenze zur Willkür überschreitet.Trotz seiner grossen praktischen Bedeutung wird das Willkürverbot in der Lehre nur selten vertieft behandelt. Die vorliegende Basler Habilitationsschrift versucht, diese Lücke zu füllen. Untersucht werden rechtliche Grundlagen, Geltung, Funktion, Interpretation und Durchsetzung des Willkürverbots. Dabei zeigt sich, dass Bedeutung und Reichweite des Willkürverbots heute unterschätzt werden.
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