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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 13,3, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Erwerb einer eigenen Wohnung ist ein weitverbreiteter Wunsch, denn mit demLeben in den eigenen vier Wänden wird vor allem Unabhängigkeit und Freiheitassoziiert. Außerdem genießen Eigentumswohnungen den Ruf als meist krisensichereund risikolose Geldanlage, besonders vor dem Hintergrund wirtschaftlich unsichererZeiten. Des Weiteren ist der Kauf einer Eigentumswohnung mit der Aussicht auf einmietfreies…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 13,3, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Erwerb einer eigenen Wohnung ist ein weitverbreiteter Wunsch, denn mit demLeben in den eigenen vier Wänden wird vor allem Unabhängigkeit und Freiheitassoziiert. Außerdem genießen Eigentumswohnungen den Ruf als meist krisensichereund risikolose Geldanlage, besonders vor dem Hintergrund wirtschaftlich unsichererZeiten. Des Weiteren ist der Kauf einer Eigentumswohnung mit der Aussicht auf einmietfreies Leben verbunden und damit ein wichtiger Faktor für eine geregelteAltersvorsorge.Andererseits sind mit dem Besitz einer Eigentumswohnung auch Pflichten verbunden,die den Wohnungseigentümer in die Verantwortung nehmen. Die Mitwirkung in dersog. Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Verwaltung des gemeinschaftlichenEigentums durch einen Verwalter bergen Konfliktpotential und appellieren an dieKonsensfähigkeit aller Wohnungseigentümer.Auch wenn in Wohneigentumsfragen mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eineumfangreiche rechtliche Ausgestaltung gegeben ist, gibt es, speziell vor demHintergrund der WEG-Novellierung zum 01.07.2007, noch offene Fragen bei WEGRechtsstreitigkeiten.Insbesondere ist dabei die unbefriedigende Rechtsprechung zurKlagebefugnis von Wohnungseigentümern anzuführen.Die vorliegende Seminararbeit soll dem Leser deshalb die rechtlichen Strukturen desWEG näher bringen. Es werden insbesondere der Begriff des Wohnungseigentumsunter Berücksichtigung der Unterscheidung zwischen Sonder- undGemeinschaftseigentum betrachtet, sowie die an der Verwaltung des Wohneigentumsbeteiligten Parteien und Organe erläutert. Außerdem wird auf die schonangesprochene Klagebefugnis in WEG-Streitigkeiten eingegangen, insbesondere fürden einzelnen Wohnungseigentümer im Klageverfahren gegen nachbarlicheBauvorhaben.
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