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Das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen im Strafverfahren ist in Deutschland in 52 StPO in der Weise geregelt, dass die "Angehörigen", denen dieses Recht zusteht, in einem abschließenden Katalog aufgeführt sind. Da dieser Katalog nur verrechtlichte Beziehungen, nicht aber (sonstige) enge persönliche Bindungen erfasst, war von Beginn an unklar und umstritten, auf welchem Grundgedanken die Vorschrift basierte und was Sinn und Zweck der Einräumung eines entsprechenden Zeugnisverweigerungsrechts war und ist. Die Regelung wurde zusätzlich im Laufe der Zeit immer wieder unter dem Aspekt in…mehr

Produktbeschreibung
Das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen im Strafverfahren ist in Deutschland in
52 StPO in der Weise geregelt, dass die "Angehörigen", denen dieses Recht zusteht, in einem abschließenden Katalog aufgeführt sind. Da dieser Katalog nur verrechtlichte Beziehungen, nicht aber (sonstige) enge persönliche Bindungen erfasst, war von Beginn an unklar und umstritten, auf welchem Grundgedanken die Vorschrift basierte und was Sinn und Zweck der Einräumung eines entsprechenden Zeugnisverweigerungsrechts war und ist. Die Regelung wurde zusätzlich im Laufe der Zeit immer wieder unter dem Aspekt in Frage gestellt, ob der Katalog noch zeitgemäß sei. Diese Arbeit setzt sich nicht nur mit neueren Entwürfen und Reformvorschlägen kritisch auseinander, sondern bezieht die rechtsvergleichende Perspektive mit ein. Obwohl in den Verfahrensordnungen der nordischen Staaten nahezu idealtypisch die Palette der möglichen Lösungen seit Jahrzehnten vorhanden ist, ist bislang noch nicht der Versuch unternommen worden, sie näher zu analysieren und als möglichen Lösungsvorrat für die Diskussion in Deutschland zu nutzen.
Autorenporträt
Der Autor: Guðmundur Thorlacius Ragnarsson wurde 1970 in Reykjavík (Island) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Reykjavík, wo er 1996 sein Studium abschloss. 1997 hat die Universität Münster ihm den Grad eines LL.M. verliehen. Seit 2007 ist der Autor in einer Kanzlei in Reykjavík tätig.