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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Problematik der Besteuerung von den zivilen Mitarbeitern der NATO in der Bundesrepublik Deutschland aufzugreifen und steuerrechtliche Fragestellungen zu lösen.Die stetig voranschreitende Globalisierung drängt Unternehmen dazu, ihre Unternehmensstrategien neu auszurichten. Das schnelle Wirtschaftswachstum von Entwicklungsländern verändert die Größenverhältnisse am…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Problematik der Besteuerung von den zivilen Mitarbeitern der NATO in der Bundesrepublik Deutschland aufzugreifen und steuerrechtliche Fragestellungen zu lösen.Die stetig voranschreitende Globalisierung drängt Unternehmen dazu, ihre Unternehmensstrategien neu auszurichten. Das schnelle Wirtschaftswachstum von Entwicklungsländern verändert die Größenverhältnisse am Markt. Waren und Dienstleistungen werden nicht mehr nur regional angeboten, sondern auch weltweit. Insbesondere Wirtschaftsräume wie die der Europäischen Union fördern grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr, da Zölle und andere Beschränkungen nicht mehr oder nur noch kaum existieren. Die Nordatlantik-Organisation (NATO) ist als ein transnationaler Arbeitgeber anzusehen. Sie wurde1949 als Reaktion auf den sich androhenden Kalten Krieg gegründet und umfasst aktuell 28 Mitgliedsstaaten. Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis, dessen vertragliche Grundlage der Nordatlantikvertrag darstellt. Während der Gründungszeit bestand der Grundgedanke darin, dass die NATO ein Bündnis aus einzelnen souveränen Staaten darstellt, die vertraglich dazu verpflichtet werden, sich im Verteidigungsfall gegenseitig zu unterstützen.Dabei ist die NATO als internationale Regierungsorganisation nicht nur mit ihren Institutionen und Gremien als ein Arbeitgeber anzusehen, sondern jeder einzelne Mitgliedstaat kann mit seinem Militär und dem dazugehörigen Zivilpersonal als ein NATO-Arbeitgeber betrachtet werden. Diese Betrachtungsweise rührt daher, da die NATO ein Bündnis aus souveränen Staaten ist und dies wird im Nordatlantikvertrag sowie dem Zusatz-abkommen zum Nordatlantikvertrag so interpretiert.Betrachtet man allein die Anzahl der stationierten Streitkräfte in Deutschland mit einer Anzahl von 58.195 Militärangehörigen, so wird schnell deutlich, dass die NATO einen großen, transnationalen Arbeitgeber darstellt. Jede ausländische Militärbasis in Deutschland hat zivile Mitarbeiter, die für nicht-militärische Aufgaben benötigt werden. Diese sind oftmals aus ihrem Heimatland zu der Militärbasis im Gastland abgeordnet.
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