Dieses Buch beschäftigt sich mit dem 3. Kapitel der EuInsVO, insbesondere mit der Auslegung des Art. 31 EuInsVO. Das Verhältnis der beiden Insolvenzverwalter bestimmt das Zusammenspiel zwischen Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren. Es wird von der exponierten Stellung des Hauptinsolvenzverwalters geprägt, der den Koordinationspunkt eines internationalen Insolvenzfalls bildet. Das Sekundärinsolvenzverfahren ist einerseits Hilfsverfahren, andererseits den Gläubigerinteressen des Sekundärinsolvenzverfahrens verpflichtet. Die Rechte des Hauptinsolvenzverwalters, die Funktion des Sekundärinsolvenzverwalters und die Grundprinzipien der EuInsVO stehen der Annahme eines Subordinationsverhältnisses zwischen Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren entgegen.