Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit besitzartige Regelungen für Daten bestehen oder durch den Gesetzgeber geschaffen werden sollten. Nach einer Erläuterung grundlegender Begriffe und der Ausgangssituation für Daten werden absolute Rechte an Daten geprüft und es wird anhand ökonomischer Analysemethoden insbesondere ein Eigentum an Daten abgelehnt. Anschließend wird die Idee eines Besitzes an Daten erörtert. Dazu wird zunächst das sachenrechtliche Besitzregime analysiert und dabei besonderes Augenmerk auf den Besitzschutz gelegt. Auf Basis der aus dem Sachbesitz…mehr
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit besitzartige Regelungen für Daten bestehen oder durch den Gesetzgeber geschaffen werden sollten. Nach einer Erläuterung grundlegender Begriffe und der Ausgangssituation für Daten werden absolute Rechte an Daten geprüft und es wird anhand ökonomischer Analysemethoden insbesondere ein Eigentum an Daten abgelehnt. Anschließend wird die Idee eines Besitzes an Daten erörtert. Dazu wird zunächst das sachenrechtliche Besitzregime analysiert und dabei besonderes Augenmerk auf den Besitzschutz gelegt. Auf Basis der aus dem Sachbesitz gesammelten Erkenntnisse wird ein Datenbesitz erarbeitet, der es jedoch nicht vermag, die entscheidende non-rivale Nutzung des Datenkopierens zuzuweisen. Daher werden anschließend besitzrechtliche Strukturen im Immaterialgüterrecht untersucht und deren Zwecke mit der Situation für Daten abgeglichen. Als Konsequenz daraus wird ein geheimnisschutzähnlicher Datenzugangsschutz entwickelt, der neben den Datenbesitz tritt.
Johannes Kevekordes ist zurzeit Referendar am Kammergericht Berlin und im Rahmen dessen aktuell in der Kanzlei CMS Hasche Siegle tätig. Im April 2018 hat er sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Münster abgeschlossen. Danach war er zunächst bei der Kanzlei Bird & Bird in Düsseldorf im Bereich IT/IP sowie anschließend bis zum Beginn seines Referendariats am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster im interdisziplinären Projekt GOAL ¿ Governance von und durch Algorithmen ¿ als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Johannes Kevekordes ist Autor mehrerer Aufsätze und Buchbeiträge im Bereich Datenschutz- und Informationsrecht.
Inhaltsangabe
A. Grundlagen: Informationstheoretische Grundlage - Analyse der tatsächlichen Geschäftsmodelle - Probleme bei Beibehaltung des Status Quo - Grundlegende Terminologie für Zuordnungsmechanismen
B. Umsetzungsvorschläge für absolute Rechte an Daten de lege lata: Anknüpfung an das Immaterialgüterrecht - Anknüpfung an Eigentumsvorschriften - Deliktsrecht - Geschäftsgeheimnisschutz - Datenstrafrecht als Grundlage absoluter Rechte an Daten - Fazit
C. Tatsächliche Herrschaft über Daten - Besitz als eigenständiger Rechtsgegenstand: Besitz als inhaltsloses Provisorium - Historische Entwicklung des Besitzes - Der Besitzbegriff - Der Sachbesitzschutz im eigentumsrechtlichen Kontext - Der Begriff des Besitzes in der Eingriffskondiktion - Bestimmung des Sachherrschaftsbegriffs anhand der ökonomischen Schutzwürdigkeit vorläufiger Sachnutzung - Ergebnis für Besitz im eigentumsrechtlichen Kontext - Besitz an Sachen unter der Fiktion eines fehlenden Eigentumsrechts
D. Datenbesitz - Übertragbarkeit der Sachbesitzideen und -funktionen auf Daten: Gegenstand des Besitzes - Unterschiede Sach- und Datenbesitz - Rechtfertigung anhand von Zielen des bürgerlich-rechtlichen Besitzes - Kontinuitätstheorie als Basis von Datenbesitz
E. Datenzugangsschutz: Rechtfertigung anhand von besitzähnlichen Regimen in anderen Rechtsbereichen - Entwicklung von Datenzugangsschutz anhand immaterialgüterrechtlicher Rechtfertigungen
F. Die Stellung von Datenbesitz und Datenzugangsschutz in der Rechtsordnung: Zuweisungsgehalt - Rechtskonkurrenz - Europäische Umsetzung
A. Grundlagen: Informationstheoretische Grundlage - Analyse der tatsächlichen Geschäftsmodelle - Probleme bei Beibehaltung des Status Quo - Grundlegende Terminologie für Zuordnungsmechanismen
B. Umsetzungsvorschläge für absolute Rechte an Daten de lege lata: Anknüpfung an das Immaterialgüterrecht - Anknüpfung an Eigentumsvorschriften - Deliktsrecht - Geschäftsgeheimnisschutz - Datenstrafrecht als Grundlage absoluter Rechte an Daten - Fazit
C. Tatsächliche Herrschaft über Daten - Besitz als eigenständiger Rechtsgegenstand: Besitz als inhaltsloses Provisorium - Historische Entwicklung des Besitzes - Der Besitzbegriff - Der Sachbesitzschutz im eigentumsrechtlichen Kontext - Der Begriff des Besitzes in der Eingriffskondiktion - Bestimmung des Sachherrschaftsbegriffs anhand der ökonomischen Schutzwürdigkeit vorläufiger Sachnutzung - Ergebnis für Besitz im eigentumsrechtlichen Kontext - Besitz an Sachen unter der Fiktion eines fehlenden Eigentumsrechts
D. Datenbesitz - Übertragbarkeit der Sachbesitzideen und -funktionen auf Daten: Gegenstand des Besitzes - Unterschiede Sach- und Datenbesitz - Rechtfertigung anhand von Zielen des bürgerlich-rechtlichen Besitzes - Kontinuitätstheorie als Basis von Datenbesitz
E. Datenzugangsschutz: Rechtfertigung anhand von besitzähnlichen Regimen in anderen Rechtsbereichen - Entwicklung von Datenzugangsschutz anhand immaterialgüterrechtlicher Rechtfertigungen
F. Die Stellung von Datenbesitz und Datenzugangsschutz in der Rechtsordnung: Zuweisungsgehalt - Rechtskonkurrenz - Europäische Umsetzung
G. Schlussthesen
Literaturverzeichnis, Sachregister
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