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Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich VWL - Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik, Note: 1,7, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit soll darin bestehen, ein Regulierungsinstrument wie die Daten-Sharing-Pflicht hinsichtlich Chancen, Risiken und Herausforderungen aus wettbewerbsökonomischer Perspektive zu analysieren. Während in den Vereinigten Staaten die Diskussionen rund um die Marktmacht der großen Technologieunternehmen sichtbar zunehmen, ist dies in Europa bereits seit einiger Zeit der Fall. So leitete die Europäische Kommission…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich VWL - Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik, Note: 1,7, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit soll darin bestehen, ein Regulierungsinstrument wie die Daten-Sharing-Pflicht hinsichtlich Chancen, Risiken und Herausforderungen aus wettbewerbsökonomischer Perspektive zu analysieren. Während in den Vereinigten Staaten die Diskussionen rund um die Marktmacht der großen Technologieunternehmen sichtbar zunehmen, ist dies in Europa bereits seit einiger Zeit der Fall. So leitete die Europäische Kommission bereits mehrere Untersuchungsverfahren gegen Alphabet ein, die am Ende zu Höchststrafen aufgrund des wettbewerbswidrigen Verhaltens führten. Gleichzeitig wird intensiv darüber diskutiert, inwieweit zusätzliche Anpassungen des Wettbewerbsrechts notwendig sind, um den Eigenschaften und Herausforderungen digitaler Märkte gerecht zu werden.

Ein Vorschlag innerhalb dieser Diskussionen stammt vonAndrea Nahles. Die ehemalige SPD-Vorsitzende ist davon überzeugt, dass die Dominanz von Digitalunternehmen wie Google, Facebook und Amazon im Wesentlichen in den Daten liegt, die sie aufgrund ihrer Online-Plattformen sammeln und analysieren können. Sie schlägt daher ein "Daten-für-Alle-Gesetz" vor, wodurch marktdominante Digitalunternehmen dazu verpflichtet werden sollen, ihre gesammelten Daten anonymisiert und je nach Anwendungsbereich frei zur Verfügung zu stellen.

Dafür ist es zunächst sinnvoll, wenn der Leser ein grundlegendes Verständnis dafür entwickelt, wie Daten als Gut genauer zu definieren, klassifizieren und zu strukturieren sind. Im Anschluss daran werden Daten schließlich als Wertschöpfungs- und Wettbewerbsfaktor behandelt. Dabei werden Daten als Inputfaktor zunächst in den Kontext der Wertschöpfung sowie in das Umfeld datengetriebener Geschäftsmodelle eingeordnet und analysiert. Hierzu wird auch ein Blick auf die Wertschöpfungskette von Daten eine wichtige Rolle einnehmen. Anschließend erfolgt die Analyse von Daten als Wettbewerbsfaktor. So werden drei Effekte von Daten im Rahmen datengetriebener Geschäftsmodelle vorgestellt, die einerseits einen exklusiven Zugang zu Daten begünstigen können sowie andererseits als Folge eine dauerhafte Marktmachtstellung unterstützen. Schließlich wird diskutiert, inwiefern bestimmte Daten oder Datentypen als eine "Essential Facility" identifiziert werden können und daher für eine sektorspezifische ex ante Regulierung in Frage kommen könnten. Den Abschluss der Arbeit bildet schließlich die Diskussion über die wesentlichen Chancen und Risiken einer Daten-Sharing-Pflicht.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Studium 10/2016 bis 06/2019 Studium Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Abschluss: Master of Science in Volkswirtschaftslehre 10/2012 bis 09/2016 Philipps-Universität Marburg Abschluss: Bachelor of Science in Volkswirtschaftslehre/ Economics Berufliche Erfahrungen 05/2019 bis heute Referent für Politische Interessenvertretung bei Bauverbände.NRW 04/2017 bis 04/2019 Werkstudent bei der NRW.BANK, Abteilung Produktentwicklung & Abteilung Politik und Verbände 06/2014 bis 04/2017 Tätigkeit als studentischer Mitarbeiter im Wahlkreisbüro von Sören Bartol, Mitglied des Deutschen Bundestages und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion 06/2014 bis 10/2016 Tätigkeit als studentischer Mitarbeiter im Wahlkreisbüro von Angelika Löber, Mitglied des Hessischen Landtages und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion