Die Arbeit untersucht den Gesamtkomplex arbeitgeberseitiger Datengewinnung im Vertragsanbahnungsverhältnis. Dabei werden die dogmatischen Grundlagen der Beschränkung des Fragerechts und die Auswirkungen des BDSG auf die Grenzen des Fragerechts behandelt. Hinzu kommt eine Untersuchung der Problematik, nach welchen Grundsätzen der Bewerber auch ohne vorausgehende Frage des Arbeitgebers zur Offenbarung bestimmter Umstände verpflichtet ist. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Analyse einzelner problematischer Fallgruppen des Fragerechts und der Mitteilungspflichten des Bewerbers, der eine Untersuchung der Zulässigkeit einiger Datenerhebungsmethoden des Arbeitgebers außerhalb der Direktbefragung folgt. Nach einer Skizzierung der bestehenden Probleme bei der Durchsetzung der Fragerechtsgrenzen werden in einem abschließenden Kapitel aus den gefundenen Ergebnissen Vorschläge für eine mögliche Kodifizierung des Gesamtkomplexes abgeleitet.