Aus Sicht des Rechtsstaatsprinzips und des Persönlichkeitsschutzes durch Datenschutz sollten Ermächtigungsnormen zur Erhebung personenbezogener Daten zum Zwecke der Strafverfolgung auch unter heutigen informationstechnischen Gegebenheiten nach den Grundsätzen der Normenklarheit und Verhältnismäßigkeit sorgfältig ausgestaltet werden. In den letzten mehr als 20 Jahren reagieren Deutschland und Südkorea durch ständige Gesetzesnovellierungen angemessen auf Fortschritte der IT. Aber die Entwicklung bewegt sich zu stark in Richtung effektiver Strafverfolgung. Zur Verwirklichung der…mehr
Aus Sicht des Rechtsstaatsprinzips und des Persönlichkeitsschutzes durch Datenschutz sollten Ermächtigungsnormen zur Erhebung personenbezogener Daten zum Zwecke der Strafverfolgung auch unter heutigen informationstechnischen Gegebenheiten nach den Grundsätzen der Normenklarheit und Verhältnismäßigkeit sorgfältig ausgestaltet werden. In den letzten mehr als 20 Jahren reagieren Deutschland und Südkorea durch ständige Gesetzesnovellierungen angemessen auf Fortschritte der IT. Aber die Entwicklung bewegt sich zu stark in Richtung effektiver Strafverfolgung. Zur Verwirklichung der funktionstüchtigen Strafrechtspflege sind neue Ermittlungsmaßnahmen parallel zur Veränderung der Realität positiv aufzunehmen, dabei zugleich aber auch entsprechende Verfahrenskontrollen zur Verhinderung übermäßiger Persönlichkeitsverletzung oder des Eingriffs in den Kernbereich sicherzustellen.
Joongwook Park studied law at Dongguk University in Seoul from 1996 to 2001 and obtained a bachelor's degree. There he completed his LL.M. in criminal law in 2004. He served as an officer in the Republic of Korea Navy (ROKN) from spring 2004 to summer 2007, and then as a research assistant at the Law Research Institute of Seoul National University (SNU) for two years until the end of 2009. The doctorate was awarded in 2022 under the supervision of Prof. Dr. Schünemann at the Ludwig-Maximilians-University Munich. Since 2022 he has been working as a lecturer at Wonkwang University in Iksan.
Inhaltsangabe
1. Vorbemerkung Ausgangspunkte - Forschungsziel und Gang der Untersuchung 2. Fortschritt der Informationstechnik, Rechtsstaatsprinzip und maßgebliche Grundrechte Fortschritt der Informationstechnik und Rechtsstaatsprinzip - Maßgebliche Grundrechte - Verfassungsrechtlicher Datenschutz und strafverfahrensrechtliches Prinzip des Ausschlusses von illegal erlangten Beweisen in Südkorea 3. Heimliche Zwangsmaßnahmen Heimliche Ermittlungen und Zwangsmaßnahmen - Ermächtigungsgrundlagen für »zwangsmäßige bzw. heimliche Ermittlungsmaßnahmen« im 8. Abschnitt des Ersten Buches der StPO - Ermächtigungsgrundlagen für heimlichen Zugriff auf die auf dem Server des Dienstanbieters gespeicherten Daten - Ermächtigungsgrundlagen für heimliche Ermittlungsmaßnahmen in Südkorea 4. Anwendungsbereich und Verfahrensgarantien allgemeiner Vorschriften der Beschlagnahme und Durchsuchung Vorrede - Abgrenzung nach dem Gebot der Normenbestimmtheit und -klarheit - Verfahrensrechtliche Kontrolle nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Anwendungsbereich und Verfahrenskontrolle der allgemeinen Vorschriften der Beschlagnahme und Durchsuchung in der K-StPO 5. Schlussbemerkung Literatur- und Stichwortverzeichnis
1. Vorbemerkung Ausgangspunkte - Forschungsziel und Gang der Untersuchung 2. Fortschritt der Informationstechnik, Rechtsstaatsprinzip und maßgebliche Grundrechte Fortschritt der Informationstechnik und Rechtsstaatsprinzip - Maßgebliche Grundrechte - Verfassungsrechtlicher Datenschutz und strafverfahrensrechtliches Prinzip des Ausschlusses von illegal erlangten Beweisen in Südkorea 3. Heimliche Zwangsmaßnahmen Heimliche Ermittlungen und Zwangsmaßnahmen - Ermächtigungsgrundlagen für »zwangsmäßige bzw. heimliche Ermittlungsmaßnahmen« im 8. Abschnitt des Ersten Buches der StPO - Ermächtigungsgrundlagen für heimlichen Zugriff auf die auf dem Server des Dienstanbieters gespeicherten Daten - Ermächtigungsgrundlagen für heimliche Ermittlungsmaßnahmen in Südkorea 4. Anwendungsbereich und Verfahrensgarantien allgemeiner Vorschriften der Beschlagnahme und Durchsuchung Vorrede - Abgrenzung nach dem Gebot der Normenbestimmtheit und -klarheit - Verfahrensrechtliche Kontrolle nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Anwendungsbereich und Verfahrenskontrolle der allgemeinen Vorschriften der Beschlagnahme und Durchsuchung in der K-StPO 5. Schlussbemerkung Literatur- und Stichwortverzeichnis
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