Das europäische Datenschutzrecht ist mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 auf ganz neue Füße gestellt worden. Obwohl man im Kontext des Datenschutzes nicht als erstes an die Kirchen denkt, haben diese - so auch die katholische Kirche - parallel dazu ein eigenes Datenschutzreglement aufgesetzt. Dadurch gewinnt der bisher schon bestehende Dualismus von Staat und Kirche auf nationalstaatlicher Ebene eine weitere, eine europäische, Dimension hinzu. Welchen Spielraum gewährt die DSGVO für das kirchliche Selbstbestimmungsrecht? Wie stark ist der Harmonisierungsdruck der DSGVO auf die katholische Kirche? Die Arbeit widmet sich der rechtlichen Umsetzung einer DSGVO-konformen Ausgestaltung und der Durchsetzung des katholischen Datenschutzrechts. Hierbei schlägt die Arbeit die Brücke vom deutschen Verfassungsrecht zum europäischen Rechtsrahmen für den Datenschutz und vertieft dann die Umsetzung im Kirchenrecht bzw. kirchlichen Datenschutzrecht.