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In unserer hoch technisierten Welt müssen die Persönlichkeitsrechte der Bürger, insbesondere deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung, geschützt werden. Datenschutz kann jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn er durch Technik unterstützt wird. Privacy Enhancing Technologies (PET), d.h. datenschutzfördernde Technik, bieten entsprechende Lösungen.
Am Beispiel der Videoüberwachungstechnik untersucht Constantin von Stechow, wie der Einsatz von PET rechtlich und in der täglichen Umsetzung gefördert werden kann, um auch in Zukunft trotz der Veränderungen der Informations- und
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Produktbeschreibung
In unserer hoch technisierten Welt müssen die Persönlichkeitsrechte der Bürger, insbesondere deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung, geschützt werden. Datenschutz kann jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn er durch Technik unterstützt wird. Privacy Enhancing Technologies (PET), d.h. datenschutzfördernde Technik, bieten entsprechende Lösungen.

Am Beispiel der Videoüberwachungstechnik untersucht Constantin von Stechow, wie der Einsatz von PET rechtlich und in der täglichen Umsetzung gefördert werden kann, um auch in Zukunft trotz der Veränderungen der Informations- und Kommunikationstechnologie einen bleibenden Ausgleich zwischen den öffentlichen und den privaten Interessen auf Informationsbeschaffung und dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen gewährleisten zu können.

Autorenporträt
Dr. Constantin von Stechow promovierte bei Prof. Dr. Alexander Roßnagel am Lehrstuhl für öffentliches Recht der Universität Kassel. Er ist Assistent des Vorstands der SRH Kliniken AG in Heidelberg.