Um das neue Datenschutzrecht anzuwenden, ist eine Zusammenschau verschiedener Rechtstexte erforderlich. Ausgehend von der Grundverordnung ordnet die Textsammlung die Vorschriften des BDSG den Öffnungsklauseln in der DS-GVO zu. Dort, wo das Europarecht Ergänzungen erfährt, sind die entsprechenden Normen des deutschen Rechts in einem Kasten der DS-GVO zugeordnet. Zudem werden den Artikeln der Grundverordnung die zugehörigen Erwägungsgründe zugewiesen. Das BDSG selbst ist zusätzlich noch im Ganzen abgedruckt.
Ein Stichwortverzeichnis rundet die Textsammlung ab.
Ein Stichwortverzeichnis rundet die Textsammlung ab.