Faktisch müssen im europäischen Datenschutzrecht mit den Normen der DS-GVO, deren Erwägungsgründen und den die Öffnungsklauseln ausfüllenden, spezifizierenden Normen des BDSG drei Rechtsquellen zusammen gelesen werden. Die Sammlung stellt deshalb die DS-GVO dem BDSG textlich gegenüber. Die Erwägungsgründe sind ebenfalls komplett abgedruckt. Es wurden zudem das im Dezember 2021 in Kraft tretende Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie zwei Normen aus dem UWG aufgenommen.