Am 25.05.2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung in allen EU-Staaten in Kraft.Sie regelt einheitlich den Datenschutz und die Datenschutzvorschriften. Bei Nichteinhaltung drohen akute Strafen. Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist eine Herausforderung für alle Unternehmen, Online-Shops und Behörden. Sie regelt aber auch für den Verbraucher mehr und vor allem neue Rechte. Die Verbraucher können von Unternehmen und Behörden alle Daten abrufen, die über eine Person jeweils gespeichert wurden.Sicherlich freuen sich auch viele im Datenschutzrecht beratende Rechtsanwälte über ein neues interessantes Betätigungsfeld.