Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist am 24.05.2016 in Kraft getreten und entfaltet nach einer Übergangszeit von zwei Jahren seit dem 25.05.2018 unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten der EU. Damit wurden die Inhalte des unionalen Datenschutzrechts von der Handlungsform einer Richtlinie in die einer Verordnung überführt. Durch die grundlegende Änderung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und die Anpassung der nationalen Datenschutzregelungen an die neue Rechtslage erscheinen gerade im Bereich des Gesundheitswesens, in dem eine Vielzahl an sensiblen Daten verarbeitet wird, viele datenschutzrechtliche Fragestellungen in einem neuen Licht. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit die Auswirkungen der DSGVO auf das Gesundheitswesen, wobei neben Fragen zur Auslegung der neuen Vorschriften insbesondere auch auf das in dieser Form neue Zusammenspiel der DSGVO mit den zahlreichen nationalen Datenschutzregelungen im Gesundheits- und Sozialbereich eingegangen wird.
Die Arbeit wurde mit dem Preis der Kieler Doctores Iuris und dem Wissenschaftspreis der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen ausgezeichnet.
Die Arbeit wurde mit dem Preis der Kieler Doctores Iuris und dem Wissenschaftspreis der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen ausgezeichnet.
»Eine sehr lohnende Publikation!« Klaus Krohn, in: Wege zur Sozialversicherung, 2/2023 »Das Werk stellt eine Weiterentwicklung bisheriger Arbeiten u.a. von Meier und Kircher dar und ist damit eine weitere Basis für aktuelle Erkenntnisse zum Gesundheitsdatenschutzrecht. Sie ist zugleich ein Absprungpunkt für die weiteren Entwicklungen im Europäischen Gesundheitsdatenraum, der u.a. mit dem Anliegen der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten den Weg zur Nutzung von Daten im Forschungskontext bahnt.« Dr. Carsten Dochow, in: Gesundheit und Pflege, 2/2023 »Es sollte von der Wissenschaft und von der juristischen Praxis aufgegriffen und genutzt werden. Zusätzlich zu wünschen wäre, dass es als Steinbruch für politische gesetzgeberische Initiativen eingesetzt würde; Ansätze hierfür enthält es viele.« Dr. Thilo Weichert, in: Medizinrecht, 4/2023