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Dass der Schutz personenbezogener Daten nicht nur eine nationale, sondern vielmehr eine globale Aufgabe ist, wurde spätestens mit der allgemeinen kommerziellen Nutzung des Internets deutlich. Unterschiedliche nationale Schutzstandards können jedoch erhebliche Handelshemmnisse darstellen. Dieser Gefahr begegnet die Europäische Gemeinschaft durch die Harmonisierung des Datenschutzrechts, die zugleich Mindeststandards für den Datentransfer in Drittstaaten setzt.
Alexander Genz untersucht, welche Standards Drittstaaten einhalten müssen, um die in der EG-Datenschutzrichtlinie vorgesehene
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Produktbeschreibung
Dass der Schutz personenbezogener Daten nicht nur eine nationale, sondern vielmehr eine globale Aufgabe ist, wurde spätestens mit der allgemeinen kommerziellen Nutzung des Internets deutlich. Unterschiedliche nationale Schutzstandards können jedoch erhebliche Handelshemmnisse darstellen. Dieser Gefahr begegnet die Europäische Gemeinschaft durch die Harmonisierung des Datenschutzrechts, die zugleich Mindeststandards für den Datentransfer in Drittstaaten setzt.

Alexander Genz untersucht, welche Standards Drittstaaten einhalten müssen, um die in der EG-Datenschutzrichtlinie vorgesehene Transferhürde der "Angemessenheit" überwinden zu können. Vor diesem Hintergrund stellt er das Datenschutzrecht der USA, des größten Handelspartners Europas, ausführlich und differenziert dar. Die von der EG-Kommission und dem US-amerikanischen Handelsministerium ausgehandelte "Safe-Harbor-Lösung" zur Behebung der Defizite im US-amerikanischen Datenschutz wird analysiert und bewertet. Es wird deutlich, dass diese Lösung zwar zu Recht als unbefriedigend kritisiert wird, sie aber durchaus ausreichenden Schutz bietet.

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Autorenporträt
Dr. Alexander Genz promovierte bei Prof. Dr. Thomas Groß am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsvergleichung und Verwaltungswissenschaft der Universität Gießen. Er ist derzeit Rechtsreferendar am Landgericht Gießen.