Ziel der Arbeit ist es, die Problematik der aufsichtsrechtlichen Kontrollbefugnis des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz bei öffentlichen Wettbewerbsunternehmen des Bundes sowie des Freistaates Bayern und seiner Gemeinden näher zu untersuchen. In einem weiteren Schritt erfolgt ein Vergleich mit der Kontrolle privatwirtschaftlicher Unternehmen durch die Aufsichtsbehörde gemäß 38 BDSG. In einer abschließenden Beurteilung zeigt der Verfasser die Unterschiede der jeweiligen Kontrollbefugnisse auf, die zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen öffentlichem und privatwirtschaftlichem Sektor führen. Schließlich folgt ein Vorschlag zur Reformierung datenschutzrechtlicher Regelungen mit dem Ziel einer weitestgehenden Gleichstellung öffentlicher und nicht-öffentlicher Unternehmen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Kontrolle und der Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Dabei wird nur auf den derzeit gültigen RechtsstandBezug genommen, so daß Spekulationen über mögliche Auswirkungen der EU-Datenschutzrichtlinie auf das bundesdeutsche Datenschutzrecht grundsätzlich unberücksichtigt bleiben.
"Die Abhandlung läßt erkennen, daß Seidel sich seit längerer Zeit intensiv und kritisch mit der Materie auseinandersetzt und diese bis in die letzten Verästelungen durchdrungen hat. Seine diversen Lehrtätigkeiten wie auch seine Veröffentlichungen in diesem Bereich sprechen für sich." (Martin Müller, Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen)