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Die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten betrifft sowohl international tätige Unternehmen als auch einfache Grenzpendler. Daher hat die OECD für alle Lebens- und Geschäftsbereiche mit internationalen Bezügen ein Musterabkommen entwickelt, das die Frage des Besteuerungsrechts der beteiligten Staaten regelt. Das Werk erläutert systematisch und umfassend die Artikel des aktuellen OECD-Musterabkommens sowie unter Berücksichtigung des hierzu bestehenden, eigenen OECD-Musterkommentars nach einem einheitlichen Aufbau und bietet für alle auftretenden Fragen präzise…mehr

Produktbeschreibung
Die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten betrifft sowohl international tätige Unternehmen als auch einfache Grenzpendler. Daher hat die OECD für alle Lebens- und Geschäftsbereiche mit internationalen Bezügen ein Musterabkommen entwickelt, das die Frage des Besteuerungsrechts der beteiligten Staaten regelt. Das Werk erläutert systematisch und umfassend die Artikel des aktuellen OECD-Musterabkommens sowie unter Berücksichtigung des hierzu bestehenden, eigenen OECD-Musterkommentars nach einem einheitlichen Aufbau und bietet für alle auftretenden Fragen präzise und praxisrelevante Lösungen. Abgerundet wird die 3. Auflage des "Schönfeld/Ditz" durch grundlegende Ausführungen zur Systematik der Doppelbesteuerungsabkommen sowie Erläuterungen zu den Abweichungen der deutschen DBA vom OECD-Musterabkommen mit den wichtigsten Industrienationen. In den Anhängen werden zudem das EU-Amtshilfegesetz, das EU-Beitreibungsgesetz, das Tax Information Exchange-Agreement-Musterabkommen der OECD und das dt. Muster-DBA (DE-VG) kommentiert.

Das Werk richtet sich insbesondere an die in internationalen Steuerfragen beratende Praxis
Rezensionen
Rezension zur Vorauflage: "Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass die Kommentierung nicht nur unmittelbar den Wortlaut kommentiert, sondern darüber hinaus Konkurrenzfragen zu anderen Normen, sowie weitere, praxisrelevante Aspekte berücksichtigt und damit in hilfreicher Weise die Regelungen der DBA sowohl in nationales (unilaterales) als auch EU-EWR-Recht einbettet und die sich daraus ergebenden Aspekte berücksichtigt." DStR 8/2014