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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16 Punkte (Note 1), Ludwig-Maximilians-Universität München (Leopold-Wenger-Institut für Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Grundlagen-Seminar zur deutschen Rechtsgeschichte: Die Reichsreform, Umgestaltung der Reichsverfassung im 15. und 16. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: De concordantia catholica von Nikolaus von Kues (im folgenden DCC) gehört zu jener Gruppe der im Zusammengang mit den Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449) entstandenen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16 Punkte (Note 1), Ludwig-Maximilians-Universität München (Leopold-Wenger-Institut für Rechtsgeschichte), Veranstaltung: Grundlagen-Seminar zur deutschen Rechtsgeschichte: Die Reichsreform, Umgestaltung der Reichsverfassung im 15. und 16. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: De concordantia catholica von Nikolaus von Kues (im folgenden DCC) gehört zu jener Gruppe der im Zusammengang mit den Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449) entstandenen Reformpublizistik, deren Einfluss auf die Reformprozesse im Deutschen Reich des 15. Jh. - und somit ihre Rolle in der Verfassungsgeschichte - in der modernen historischen Forschung überwiegend als gering eingeschätzt wird. In der Tat richtet sich das Augenmerk dieser Literatur in erster Linie nicht auf die Bedürfnisse des sich in der Krise befindenden Reiches, sondern auf die damals immer noch höchst angespannte innerkirchliche Situation. In der ersten Hälfte des 15. Jh. stehen die Reformbedürftigkeit der Kirche und die Entwicklung der Konzepte zur Realisierung dieser Reform für die Verfasser dieser Schriften eindeutig im Vordergrund. Die bis zur Mitte des 15. Jh. gewissermaßen im Schatten der Reform der Kirche stehende Reichsreform wird von den Verfassern - etwa bei Vener, Schele oder in DCC - quasi als Pendant zur Kirchenreform gesehen, die institutionalen Strukturen des Reiches - als eine Entsprechung derjenigen der Kirche. Kennzeichnend in dieser Hinsicht ist die Aussage von Job Vener: "quia pro reformacione sacri imperii, est in multis par racio cum reformatione papatus", - die das Verhältnis von Kirchen- und Reichsreform in den frühen Reformschriften illustriert und gleichzeitig den ihnen immanenten universalistischen Anspruch zum Ausdruck bringt.DCC von Nikolaus von Kues bildet dabei keine Ausnahme: in dem beträchtlichen Umfang von DCC nimmt die Reichsreform - im Vergleich mit der Frage der Kirchenreform - einen relativ "bescheidenen" Platz ein. Dies bedeutet jedoch keineswegs eine "zweitrangige" Stellung der Reichsreform gegenüber den kirchenpolitischen Fragen. Obwohl die erste cusanische Schrift sich vordergründig mit der - zur Zeit des Konzils zu Basel hochbrisanten und weit diskutierten - Frage nach der Priorität des Konzils gegenüber dem Papst befasst, spielen seine Überlegungen zur "Heilung" des Reiches dennoch eine wichtige Rolle im Gesamtkonzept des Werkes und bilden das Gegenstück zu den Überlegungen zur Reformierung der Kirche.
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