Albertus Magnus promovierte 1245 zum Magister an der theologischen Fakultät der Universität Paris und hielt dann seine Pflichtvorlesung über die Sentenzen des Petrus Lombardus. An Alberts Kommentar wird deutlich, wie Theologie sich als eigenständige Wissenschaft etablierte. In distinctio 3 des 1. Buches geht es um die Frage, in welcher Weise dem Menschen eine Gotteserkenntnis möglich ist. Vorlage sind hauptsächlich Texte aus der Trinitätslehre des Augustinus, in denen das Bild Gottes in der menschlichen Geistseele beschrieben wird. In seiner Kommentierung greift Albertus Magnus Aspekte der aristotelischen Seelen- und Erkenntnislehre auf. Seine Interpretation konfrontiert er mit philosophisch-theologischen Lehrmeinungen, die an der Universität Paris kontrovers diskutiert wurden.