Rund 10 Jahre nach Zusammenbruch der Sowjetunion und damit dem Ende des ideologischen "Kalten Krieges" zwischen Ost und West hat die einzig verbliebene Supermacht in der Folge der Anschläge vom 11.9.2001 einen neuen "Krieg gegen den internationalen Terrorismus" erklärt. Anstatt des von manchen vorausgesagten "Endes der Geschichte" steht die Völkerrechtsordnung heute erneut vor großen Fragen und Herausforderungen.Ist der neue internationale Terrorismus eine neue Art der asymmetrischen Kriegsführung oder doch nur eine globalisierte Abwandlung einer altbekannten kriminellen Strategie? Ist die Definition dieses Phänomens möglich bzw. sogar notwendig, um seine militärische wie zivile Bekämpfung völkerrechtlich zu begründen und zu begrenzen? Wie ist die Internationale Gemeinschaft bisher mit der Entwicklung des Terrorismus und vermeintlich artverwandter Gewaltausformungen umgegangen? Was für Schlüsse lassen sich daraus für eine allgemein gültige Definition ziehen? Kann man gegen Terroristen Krieg führen? Diesen Fragen stellt sich diese Arbeit. Eines ist jedenfalls sicher: Wir und mit uns das Völkerrecht, leben zu Beginn des 21. Jahrhunderts erneut in "interessanten Zeiten".