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Ziel des Lehrbuches ist es, in die Grundlagen des Deliktsrechts (Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung) sowie des mit ihm in enger Verbindung stehenden Schadensersatzrechts (§§ 249 ff. BGB) einzuführen. Mit der nach Anspruchsgrundlagen geordneten Darstellung soll zugleich ein Beitrag zur klausurtechnischen Bewältigung delikts- und schadensersatzrechtlicher Übungs- und Examensaufgaben geleistet werden. Deshalb wird die Behandlung jeder deliktsrechtlichen Anspruchsgrundlage mit Ausführungen zu ihrer Funktion eingeleitet. Daran schließt sich jeweils ein Abschnitt "Tatbestandliche…mehr

Produktbeschreibung
Ziel des Lehrbuches ist es, in die Grundlagen des Deliktsrechts (Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung) sowie des mit ihm in enger Verbindung stehenden Schadensersatzrechts (§§ 249 ff. BGB) einzuführen. Mit der nach Anspruchsgrundlagen geordneten Darstellung soll zugleich ein Beitrag zur klausurtechnischen Bewältigung delikts- und schadensersatzrechtlicher Übungs- und Examensaufgaben geleistet werden. Deshalb wird die Behandlung jeder deliktsrechtlichen Anspruchsgrundlage mit Ausführungen zu ihrer Funktion eingeleitet. Daran schließt sich jeweils ein Abschnitt "Tatbestandliche Voraussetzungen" an. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet des BGB sind das Deliktsrecht und das Schadensersatzrecht von der Rechtsprechung geprägt. Darum werden die wichtigsten Entscheidungen mit Sachverhalt und Entscheidungsgründen berücksichtigt. Damit bietet das Lehrbuch eine lebendige Erörterung des Stoffes. Rechtsprechung und Literatur wurden gegenüber der Vorauflage umfassend ausgewertet und aktualisiert.
Autorenporträt
Maximilian Fuchs Der Autor war bis zu seiner Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Werner Pauker Der Autor war nach seiner Tätigkeit als Wissenschaftlicher Assistent Richter an einer Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken. Er ist jetzt Rechtsanwalt in München. Alex Baumgärtner Der Autor ist Professor für Rechtswissenschaft an der SRH Hochschule Berlin. Seine Schwerpunkte in der Lehre liegen im Vertrags- und Haftungsrecht.