Das Deliktsrecht befasst sich mit zivilrechtlichen Verstößen, bei denen die Handlungen einer Person einer anderen Schaden zufügen. Es umfasst Fahrlässigkeit (mangelnde Sorgfalt), vorsätzliche Delikte (vorsätzliche Handlungen, die einen Schaden verursachen, z. B. Körperverletzung oder Hausfriedensbruch), Gefährdungshaftung (verschuldensunabhängige Haftung für gefährliche Handlungen), Verleumdung (falsche Aussagen, die den Ruf schädigen) und Belästigung (Beeinträchtigung der Nutzung von Eigentum). Zu den typischen Rechtsbehelfen gehören Schadenersatz, Unterlassungsklagen und Rückerstattung, während zu den üblichen Verteidigungsmöglichkeiten Einverständnis, Selbstverteidigung und Mitverschulden gehören.