Die Arbeit analysiert die rechtlichen Implikationen eines Delistings unter Wert - illustriert am Präzedenzfall der Rocket Internet SE, welche sich nach erheblichen pandemiebedingten Kursverwerfungen delistete. Im Rahmen der Untersuchung wird die beschränkte Reichweite der Angebotsregelungen des § 39 Abs. 3 BörsG ebenso kritisch hinterfragt wie die Effektivität des Anlegerschutzes im Allgemeinen. Ferner beleuchtet die Arbeit die grundlegenden Zusammenhänge von Wert und Wertermittlung, welche nicht zu einer Dichotomie im Sinne der bisher vertretenen gesellschafts- bzw. kapitalmarktrechtlichen Lösung zwingen. Erstmalig werden nähere Maßstäbe zur Bestimmung eines Delistings unter Wert aufgestellt. Die Arbeit schlägt differenzierte Reformansätze zur besseren Vereinbarkeit von Anlegerschutz und Praktikabilität vor. Sie berücksichtigt dabei sowohl nationale als auch internationale Regulierungsmodelle.
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