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Dem Kaiser zu geben, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist, das ethische Verteilungsprinzip des Christentums erscheint im Vermächtnis von Staat und Kirche auch als Aufgabe des Rechts, sowohl des Staatsrechts als auch des Kirchenrechts. Seit zweitausend Jahren ringen Staat und Kirche um die richtige Regelung ihrer Beziehungen und darin um die Bestimmung ihrer eigenen Identität.
In beiden Rechtsordnungen beheimatet ist Joseph Listl. Er widmet sich sowohl dem Staatskirchenrecht als integralem Bestandteil des deutschen Staatsrechts als auch seinem kirchenrechtlichen Seitenstück, dem ius
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Produktbeschreibung
Dem Kaiser zu geben, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist, das ethische Verteilungsprinzip des Christentums erscheint im Vermächtnis von Staat und Kirche auch als Aufgabe des Rechts, sowohl des Staatsrechts als auch des Kirchenrechts. Seit zweitausend Jahren ringen Staat und Kirche um die richtige Regelung ihrer Beziehungen und darin um die Bestimmung ihrer eigenen Identität.

In beiden Rechtsordnungen beheimatet ist Joseph Listl. Er widmet sich sowohl dem Staatskirchenrecht als integralem Bestandteil des deutschen Staatsrechts als auch seinem kirchenrechtlichen Seitenstück, dem ius publicum ecclesiasticum. Dazu ist er kraft seiner doppelten Kompetenz berufen: als Jurist und als Theologe, als Staatsrechtslehrer und als Kanonist. Der erste katholische Priester des Jesuitenordens, der zugleich Mitglied der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer ist.

Im Werdegang Joseph Listls spiegeln sich Energie, Robustheit und Selbstdisziplin des großartigen Wissenschaftlers:Am 21. Oktober 1929 in der Oberpfalz geboren, Schulzeit in Regensburg, Eintritt in den Jesuitenorden, Studium der Philosophie, Präfektur, Studium der Theologie, Tertiat, Studium der Rechtswissenschaft, Promotion und Habilitation, Professur für Kirchenrecht an der Augsburger Universität. Geistiger Vater und Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands in Bonn. Bedeutendste Früchte seines Wirkens sind große Gemeinschaftswerke, die von ihm initiiert und (mit-)herausgegeben worden sind - vor allem das zweibändige »Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland« und die Edition der »Konkordate und Kirchenverträge in der Bundesrepublik Deutschland«.

Joseph Listl hat in dem zwiefachen Recht der Beziehungen von Staat und Kirche seine Lebensaufgabe gefunden: die rechtlichen Beziehungen mit den Mitteln wissenschaftlicher Forschung zu durchdringen, zu erfassen und zu entwickeln und so dem Staate zu geben, was des Staates, der Kirche, was der Kirche ist. Der reiche literarische Ertrag wird in der Bibliographie dieser Festschrift quantitativ registriert. Der siebzigste Geburtstag Joseph Listls am 21. Oktober 1999 gibt 56 Autoren den Anlaß, als Zeichen des Dankes, der Achtung und des Respekts ihm die vorliegende Festschrift zu überreichen.
Autorenporträt
Prof. Dr. Wolfgang Rüfner, geb. 1933, wurde 1962 in Bonn als Schüler von Ulrich Scheuner promoviert und 1966 für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht habilitiert. Er war Professor für Öffentliches Recht an der Universität Kiel (1969-1979), an der Universität des Saarlandes (1979-1985) und Professor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Universität zu Köln. Nach seiner Emeritierung leitete er das Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands in Bonn (1998-2010).
Rezensionen
"Diese Festschrift, mit der Listl als ein hervorragender Vertreter des traditionellen Staatskirchenrechts verdientermaßen geehrt wurde, zeigt einen beachtlichen Querschnitt durch das Spektrum dieses besonderen Zweigs des Bekenntnisrechts. Zugleich stellt sie ein beeindruckendes Zeugnis dafür dar, dass in diesem Staatskirchenrecht die Ökomene gelungen ist, mag der Grund dafür auch vorwiegend ein äußerlicher sein." Prof. Dr. Ludwig Renck, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 9/2000