»Volk« ist ein Rechts-, ja ein Verfassungsbegriff in der staatlichen Ordnung der Gegenwart. In ihr ist »Macht« ein Gegenstand von »Recht«, »Mensch«, »Staat« und »Volk« sind rechtliche »Werte«. In der geschichtlichen Entwicklung seit der Antike gewinnt das Volk seine Wertlegitimation aus einer Ablauf-Bewegung von Gütern, die in ihm stattfindet.
»Demokratie als Staatsform« legitimiert sich jedoch nicht durch »Produktion oder Genuss von Gütern in Gemeinschaft«, sie ist vielmehr dauernde rechtliche Umverteilungs-Bewegung in Güter-Verteilung; im »Volk« findet deren ständiger Ablauf statt. Dies ist aber nicht ein wertfreier Vorgang: In ihm zeigt sich »der Staat - über Menschen als Werten«.
»Demokratie als Staatsform« legitimiert sich jedoch nicht durch »Produktion oder Genuss von Gütern in Gemeinschaft«, sie ist vielmehr dauernde rechtliche Umverteilungs-Bewegung in Güter-Verteilung; im »Volk« findet deren ständiger Ablauf statt. Dies ist aber nicht ein wertfreier Vorgang: In ihm zeigt sich »der Staat - über Menschen als Werten«.