Gewaltengliederung gilt gemeinhin als ein Prinzip, das vorhandene politische Herrschaft durch Recht formalisiert und einschränkt. Christoph Möllers stellt dieser letztlich vordemokratischen Sicht ein Konzept entgegen, in dem die politische, demokratieermöglichende Bedeutung der Teilung von hoheitlicher Herrschaft in drei Gewalten im Mittelpunkt steht. Unter dem zentralen Aspekt der demokratischen Herrschaftsorganisation ergeben sich daraus auch neue Einsichten zum Begriff der Demokratie, zum Verhältnis von Recht und Politik, zur Eigenlegitimation rechtlicher Formen und zur Anwendbarkeit des Gewaltenteilungsschemas jenseits des Staates.