Wer ist das Volk? Wie lassen sich - zumal in Großgesellschaften - soziale Machtakte dem Volk zurechnen? Was verbindet Volks- und Staatssouveränität?
Die Frage nach der Legitimität europäischer Gesetzgebung führt unweigerlich zu diesen Kernproblemen moderner Demokratie. Aus verfassungsrechtlicher Sicht zu ihrer Klärung beizutragen, ist das Anliegen Alexis von Komorowskis, der in der vorliegenden Publikation behutsam an die Lehren des Weimarer Staatsrechtslehrers Hermann Heller (1891 - 1931) anknüpft. Der grundgesetzliche Volksbegriff wird im Sinne der "quod-omnes-tangit"-Formel entfaltet. Die im Grundgesetz verankerte Volkssouveränität nimmt als mehrdimensionale Zurechnungsnorm Gestalt an, die u. a. auch Elemente demokratischer Normalität in positivrechtlicher Geltung erstarken lässt. Die Staatssouveränität wird als grundgesetzliche Verbürgung gewürdigt, die einem Übergang zum Europäischen Bundesstaat nicht entgegensteht.
Die Frage nach der Legitimität europäischer Gesetzgebung führt unweigerlich zu diesen Kernproblemen moderner Demokratie. Aus verfassungsrechtlicher Sicht zu ihrer Klärung beizutragen, ist das Anliegen Alexis von Komorowskis, der in der vorliegenden Publikation behutsam an die Lehren des Weimarer Staatsrechtslehrers Hermann Heller (1891 - 1931) anknüpft. Der grundgesetzliche Volksbegriff wird im Sinne der "quod-omnes-tangit"-Formel entfaltet. Die im Grundgesetz verankerte Volkssouveränität nimmt als mehrdimensionale Zurechnungsnorm Gestalt an, die u. a. auch Elemente demokratischer Normalität in positivrechtlicher Geltung erstarken lässt. Die Staatssouveränität wird als grundgesetzliche Verbürgung gewürdigt, die einem Übergang zum Europäischen Bundesstaat nicht entgegensteht.