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Ausgelöst durch Wahlerfolge rechtsextremer Parteien und die damit einhergehende offensivere Verbreitung volksverhetzender und geschichtsfälschender Parolen hat der Gesetzgeber reagiert. Seit Mai 2005 werden symbolträchtige Orte, die an die Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erinnern, unter verbesserten Schutz gestellt. Dazu wurden die Befugnisnormen in - 15 VersG konkretisiert.
Das Werk kommentiert in der 14. Auflage u. a. die neu geschaffene Eingriffsermächtigung des - 15 Abs. - VersG. Dabei wird auch die Beziehung zwischen der Eingriffs- Dietel - Gintzel - Kniesel
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Produktbeschreibung
Ausgelöst durch Wahlerfolge rechtsextremer Parteien und die damit einhergehende offensivere Verbreitung volksverhetzender und geschichtsfälschender Parolen hat der Gesetzgeber reagiert. Seit Mai 2005 werden symbolträchtige Orte, die an die Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erinnern, unter verbesserten Schutz gestellt. Dazu wurden die Befugnisnormen in - 15 VersG konkretisiert.

Das Werk kommentiert in der 14. Auflage u. a. die neu geschaffene Eingriffsermächtigung des - 15 Abs. - VersG. Dabei wird auch die Beziehung zwischen der Eingriffs- Dietel - Gintzel - Kniesel Demonstrations- und Versammlungsfreiheit Kommentar zum Gesetz über Versammlungen und Aufzüge 14., aktualisierte Auflage ermächtigung und Straftatbeständen gemäß StGB verdeutlicht. Die Probleme, die sich bei der Anwendung und Auslegung der neuen Tatbestände ergeben werden, sind ausführlich dargestellt und erläutert. Auch auf die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Überprüfung der Rechtssätze, welche die zu schützenden symbolträchtigen Orte festlegen, geht das Werk detailliert ein.

Aus den Besprechungen der Vorauflage: "Die Neuauflage des Kommentars von Dietel/Gintzel/Kniesel besticht durch hohe Aktualität und eine umfassende Auswertung von Rechtsprechung und Literatur. Besonders verdienstvoll ist die umfassende Aktualisierung des Sachregisters, die einen schnellen Zugriff auf versammlungsrechtliche Fragestellungen ermöglicht. Somit gilt nach wie vor, dass dieses versammlungsrechtliche Standardwerk für alle mit der Thematik befassten Praktiker und Wissenschaftler unentbehrlich ist."
Prof. Dr. Andreas Peilert, zur 13. Auflage, in: Neue Juristische Wochenschrift