In Hennef an der Sieg, dort, wo sich das Siegtal zum Rhein hin allmählich weitet, liegen über den Fluss hinweg einander gegenüber der Burgberg von Stadt Blankenberg und der Wallfahrtsberg von Bödingen. Den Berg auf der südlichen Siegseite bekrönen Burg und Stadt Blankenberg als Ort der weltlichen Herrschaft mit kontrolliertem Zugang und Überblick über das Tal. Der Berg im Norden jenseits des Flusses ist von großer Fernwirkung und mit seinen sternförmig auf den Marienwallfahrtsort Bödingen führenden Wegen religiös geprägt. In dieser topographischen Zuordnung verkörpert die historische Kulturlandschaft um die beiden Orte einen besonderen und schutzwürdigen Ausschnitt aus der Kulturlandschaft ringsum. Bereits zu Anfang des 20. Jahrhunderts hatte sich die Denkmalpflege im Rheinland dezidiert dafür ausgesprochen, den Schutz über einzelne Denkmäler und historische Stadtquartiere hinaus auch auf derartige Landschaftsbereiche auszudehnen. Ebenso kann Stadt Blankenberg auf eine hundertjährige Tradition in der rechtlichen Umsetzung eines solchen Schutzgedankens zurückblicken. Auf der Grundlage des 1907 verabschiedeten preußischen Gesetztes gegen die Verunstaltung von Orten und hervorragenden landschaftlichen Gegenden, das die Bewahrung von historischen Ortskernen ermöglichte, wurde 1910 die "Ortssatzung zum Schutze der Gemeinde Blankenberg gegen Verunstaltungen" erlassen. Es folgten im Laufe des 20. Jahrhunderts weitere rechtliche Festsetzungen, die von Beginn an sowohl die weite Ausstrahlung von Blankenberg in die Landschaft als auch den Schutz des umgebenden Raumes zum Ziel hatten.Erst das Denkmalschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen bot schließlich 1980 mit dem Rechtsinstrument der Denkmalbereichssatzung die effektive Grundlage dafür, den kulturlandschaftlichen Kontext von Architektur und Landschaft wirkungsvoll zu schützen. Dabei können sowohl das dichte Ensemble aus qualitätvoller Bausubstanz als auch die Grundstruktur oder die Silhouette eines historischen Gefüges als Denkmalbereich von besonderem Interesse sein. Der Weg zu einer entsprechenden Satzung für die historische Kulturlandschaft Unteres Siegtal in Hennef jedoch war lang und bedurfte über Jahre hinweg einer kontinuierlichen Vorbereitung. Das Erreichen dieses Ziels war nur möglich durch nachhaltiges Werben für ein solches Anliegen in der Bevölkerung und vor allem bei den politisch Verantwortlichen. Rat und Verwaltung der Stadt Hennef verdienen Respekt für ihren wegweisenden Entschluss, einen vergleichsweise weiträumigen Bereich mit einer Denkmalbereichssatzung angemessen schützen zu wollen. In einem solchen Umfang ist dieses Vorhaben, das seit dem 2. April 2008 als Satzung Rechtskraft erlangt hat, in Nordrhein-Westfalen bislang einzigartig. Von daher haben die Aktivitäten der Stadt Hennef Pilot- und Vorbildfunktion. Es ist sehr zu hoffen, dass andere Kommunen sich dadurch zum Nacheifern angespornt fühlen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.