Es darf aber nicht sein, dass weniger »hübsche« Denkmäler dem freien Spiel der Kräfte ausgesetzt sind und Gefahr laufen, zu verschwinden, wenn es eine lautstarke Gruppe - es muss nicht einmal eine gesellschaftliche Mehrheit sein - gerade fordert. Es darf keinesfalls so kommen, wie es ein Denkmalpflegekritiker einmal scharf formulierte: »Was keine Herzen bewegt - wozu sollte es gerettet werden?« (Dieter Hoffmann-Axthelm 2000). Die Denkmalpflege muss mit ihrer fachlichen Expertise den Erhalt auch der unbequemen Denkmäler begründen und auch gegen gesellschaftliche Mehrheiten oder laute Minderheiten durchsetzen. Dazu gibt es wissenschaftliche Gründe, die eine Fachbehörde im gesetzlichen Rahmen vorzutragen hat. Norbert Huse hatte 1997 in seinem vielbeach teten Buch »Unbequeme Denkmäler - Entsorgen? Schützen?« die schwierigen Erbschaften angesprochen und dabei der Denkmalpflege vorgeworfen, sie kümmere sich nicht vorbehaltslos um diese Objekte. Dies war schon 1997 nicht ganz richtig, und trifft inzwischen keinesfalls zu. Der Umgangmit den Zeugnissen zweier Diktaturen haben den Blick der deutschen Denkmalpflege geschärft. Der erinnernde Zeugniswert und das aufklärerische Potential dieser schwierigen Denkmäler wurde von der Denkmalpflege herausgearbeitet. Nun kommt aber noch das Phänomen eines Bildersturms hinzu, mit der Forderung nach Beseiti-gung von Denkmälern, die mit Rassismus oder Kolonialismus in Verbindung stehen. Hier gilt das gleiche, Aufklärung kann es nur durch differenzierte Auseinandersetzung mit authentischen Objekten geben. Wir brauchen also die unbequemenDenkmäler als »Stolpersteine«.