Das Denkmalrecht fällt in die Kulturhoheit der Länder, die davon in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht haben.Der Kommentar zum Denkmalrecht Niedersachsen hat sich zwei Ziele gesetzt: Zum einen wird bei der Darstellung des Denkmalrechts bewusst über die niedersächsischen Grenzen hinausgegangen und neben der niedersächsischen auch die gesamte übrige Rechtsprechung zum Denkmalrecht und die Literatur zu den deutschen Denkmalschutzgesetzen einbezogen. Zum anderen bietet der Titel zusätzlich breitgefächerte Nachweise aus der Literatur und der Rechtsprechung.Mit diesem Ansatz möchte der Kommentar die tägliche Arbeit der vielen mit denkmalrechtlichen Fragen befassten Denkmalschutz- und Kommunalbehörden erleichtern, aber auch Eigentümern, Anwälten und Gerichten einen schnellen Zugang zu den Entscheidungen ermöglichen.Die Neuauflage arbeitet jüngere Rechtsprechung ein und vertieft manche Darstellung.Andreas Kleine-Tebbe, Richter am Verwaltungsgericht Hannover im Ruhestand, Christian Guntau, Richter am Verwaltungsgericht Hannover verwantworten und kommentieren die Vorschriften gemeinsam.