Mitte 1941 durften sich Juden nur im eng gefassten Rahmen von Verordnungen und Gesetzen bewegen, diese enthielten ausschließlich Einschränkungen, keine Rechte; Willkür war an der Tagesordnung. Ein Netz von Polizisten, kommunalen und Parteifunktionären, SD-Beobachtern, Spitzeln und Zuträgern umgab sie. Die 1942 einsetzende verschärfte Verfolgung, Kennzeichnung, Konzentration in „Judenhäusern“ bis hin zur Deportation ist Gegenstand dieser Dokumentenauswahl.