Den Schwerpunkt der Arbeit bildet eine plastische Darstellung der geltenden Abfalldefinition des Gemeinschaftsrechts mit den dazu im Einzelnen bestehenden Definitions- und Abgrenzungsproblemen. Dies geschieht anhand einer genauen Analyse der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Abfallbegriffs. Hierbei wird vor allem der Frage nachgegangen, ob und inwieweit Immobilien nach der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-1/03 (Van de Walle u.a.) dem Abfallrecht unterliegen können. Darüber hinaus wird insbesondere auf die Entledigungstatbestände eingegangen. Diese werden durch eine Liste von Entledigungsindizien sowie eine Übersicht über die wichtigsten Entscheidungen der Rechtsprechung des EuGH illustriert. Im Anschluss daran erfolgt eine Bewertung der Gemeinschaftsrechtskonformität der Absätze 1 bis 4 des
3 KrW-/AbfG und des Anwendungsbereichs des BBodSchG.
3 KrW-/AbfG und des Anwendungsbereichs des BBodSchG.