Die Geltendmachung von Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung ist seit jeher Gegenstand intensiver Diskussionen. Der Abzug ist durch Höchstbeträge begrenzt, weshalb Vorsorgeaufwendungen anteilig aus versteuertem Einkommen finanziert werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2008, dass die geltende Rechtslage nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist, da jedem Steuerpflichtigen eine steuerfreie Vorsorge auf dem Niveau der Sozialhilfe möglich sein müsse. Diese Arbeit legt dar, dass auch die im Jahr 2010 ergangene Neuregelung in Form des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung verfassungswidrig ist, weil auch hier eine Benachteiligung privat versicherter Steuerpflichtiger gegenüber gesetzlich Versicherten stattfindet. Benachteiligt werden insbesondere privat versicherte Familien. Diese Benachteiligung ist mit steuerverfassungsrechtlichen Prinzipien unvereinbar. Die Arbeit schließt mit einem Gesetzesvorschlag.