Die fehlende Tradition Kroatiens gegenüber dem Funktionsmechanismus einer freien Marktwirtschaft wirft Fragen auf nach der Qualität rechtlicher Schutzmechanismen, die den Erhalt des freien Wettbewerbs sichern. Welche Rolle spielt die im Zuge der beitrittsbedingten Rechtsangleichungspflicht erst in der jüngeren Vergangenheit geschaffene kroatische Entsprechung zum Art. 102 AEUV (ex-Art. 82 EGV)? Insbesondere ob in Anlehnung an den Acquis communautaire die Grundlage für eine wirksame Durchsetzung des Verbots der missbräuchlichen Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen gegenüber den in Kroatien im Übermaß vorhandenen Marktbeherrschern von öffentlich- und privatwirtschaftlichen Sektoren gelegt worden ist, verlangt nach einer systematischen Darstellung und ist Forschungsgegenstand der Arbeit.