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Die Frage nach den Grenzen der Zulässigkeit der verschiedenen Formen der Sterbehilfe zählt zu einer der weltweit meistdiskutierten und umstrittensten Fragen, und das nicht nur unter Juristen und Medizinern, sondern auch und gerade in der Gesellschaft. Die Autorin beleuchtet diese Thematik zunächst unter Darstellung der verschiedenen Formen der Sterbehilfe und unter dem Gesichtspunkt der rechtlichen Strafbarkeitsformen im Hinblick auf die diesbezüglich einschlägige Rechtsprechung. Darüber hinaus werden der Einfluss des Grundgesetzes geprüft und die zivilrechtlichen Möglichkeiten…mehr

Produktbeschreibung
Die Frage nach den Grenzen der Zulässigkeit der verschiedenen Formen der Sterbehilfe zählt zu einer der weltweit meistdiskutierten und umstrittensten Fragen, und das nicht nur unter Juristen und Medizinern, sondern auch und gerade in der Gesellschaft. Die Autorin beleuchtet diese Thematik zunächst unter Darstellung der verschiedenen Formen der Sterbehilfe und unter dem Gesichtspunkt der rechtlichen Strafbarkeitsformen im Hinblick auf die diesbezüglich einschlägige Rechtsprechung. Darüber hinaus werden der Einfluss des Grundgesetzes geprüft und die zivilrechtlichen Möglichkeiten (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht) vorgestellt. Auch auf die gerade jüngst in den Fokus der Kritik geratenen Sterbehilfegesellschaften wird Bezug genommen. Neben den diversen Richtlinien zur Handhabung des Problems in der medizinischen Praxis (u.a. auch bezüglich schwerstgeschädigter Frühgeborener) werden über die deutschen Staatsgrenzen hinaus Modelle anderer Staaten dargestellt,so zum Beispiel Oregons zurzeit einzigartiger Death with Dignity Act. Ob die gesetzliche Einführung des ärztlich assistierten Suizids auch in Deutschland eine Möglichkeit zur Erhellung der juristischen Grauzone sein könnte, wird untersucht. Nach Aufzeigen bereits existierender Gesetzesvorschläge stellt die Autorin abschließend einen eigenen Gesetzesvorschlag vor.
Autorenporträt
Die Autorin: Amelia Kuschel, geboren 1975, studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Göttingen. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen arbeitete sie 2001 als Assistentin des Geschäftsführers in einem weltweit führenden Unternehmen für Antriebstechnik. Es folgte der juristische Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle. Nach Ablegen der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 2003 arbeitete sie in einer Kanzlei, 2004 begann sie mit der Promotion an der Universität Göttingen und ist seitdem hauptberuflich als Syndica/Verbandsjuristin in Göttingen und nebenberuflich als Rechtsanwältin tätig.