Die neuen Leistungen kennen und zuverlässig beraten
Das Gesundheitswesen hat neue Herausforderungen zu bestehen. Der differenzierteste Leistungskatalog der Sozialgeschichte muss veränderten demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Mit der Gesundheitsreform des Jahres 2004 werden die Weichen für mehr Flexibilität und Eigenverantwortung gestellt. Patienten, Leistungserbringer und Berater stehen vor einem schwer überschaubaren System verschiedener Anspruchsgrundlagen. Dieses Handbuch erläutert in verständlicher Sprache Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen zur Vorbeugung, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten.
Rechenbeispiele und Falldarstellungen verdeutlichen die wirtschaftliche Dimension der jeweiligen Leistungen und geben einen Einblick in die Rechtsanwendung.
Hinweise auf wichtige Urteile verdeutlichen Rechtsbegriffe. Ein Anhang liefert eine Sammlung der wichtigsten Rechtsgrundlagen.
Das Fachbuch versteht sich als Nachschlagewerk und tägliches Arbeitsmittel für alle Tätigkeiten sowie als Wegweiser für den Bürger, der fundiert über seine sozialrechtlichen Ansprüche informieren will. Hervorragend geeignet zur Ausbildung sowie für Lehrveranstaltungen zum Sozialrecht.
Zuverlässig beraten - alle Leistungen ausschöpfen trotz Reform
Die Reform im Gesundheitswesen bringt entscheidende Veränderungen für Patienten und Ärzte, Leistungsträger und Berater.
Dieses Handbuch erläutert systematisch und ausführlich die Leistungen der Krankenkassen und Sozialleistungsträger zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten sowie zur Nachsorge: Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) - Unfallversicherung (SGB VII) - Pflegeversicherung (SGB XI) - Sozialhilfe (BSHG bzw. SGB XII) - Leistungen nach SGB IX, RVO und SFHG.
Die praxisorientierte Zusammenstellung von Rechtsgrundlagen, Erläuterungen und Beispielen zeichnet dieses Handbuch insbesondere aus für die tägliche zuverlässige Arbeit in den Sozialverbänden, den Beratungsstellen der Sozialleistungsträger und der Wohlfahrtsverbände, in Einrichtungen von Leistungserbringern sowie in allen anderen Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesen.
Das Gesundheitswesen hat neue Herausforderungen zu bestehen. Der differenzierteste Leistungskatalog der Sozialgeschichte muss veränderten demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Mit der Gesundheitsreform des Jahres 2004 werden die Weichen für mehr Flexibilität und Eigenverantwortung gestellt. Patienten, Leistungserbringer und Berater stehen vor einem schwer überschaubaren System verschiedener Anspruchsgrundlagen. Dieses Handbuch erläutert in verständlicher Sprache Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen zur Vorbeugung, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten.
Rechenbeispiele und Falldarstellungen verdeutlichen die wirtschaftliche Dimension der jeweiligen Leistungen und geben einen Einblick in die Rechtsanwendung.
Hinweise auf wichtige Urteile verdeutlichen Rechtsbegriffe. Ein Anhang liefert eine Sammlung der wichtigsten Rechtsgrundlagen.
Das Fachbuch versteht sich als Nachschlagewerk und tägliches Arbeitsmittel für alle Tätigkeiten sowie als Wegweiser für den Bürger, der fundiert über seine sozialrechtlichen Ansprüche informieren will. Hervorragend geeignet zur Ausbildung sowie für Lehrveranstaltungen zum Sozialrecht.
Zuverlässig beraten - alle Leistungen ausschöpfen trotz Reform
Die Reform im Gesundheitswesen bringt entscheidende Veränderungen für Patienten und Ärzte, Leistungsträger und Berater.
Dieses Handbuch erläutert systematisch und ausführlich die Leistungen der Krankenkassen und Sozialleistungsträger zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten sowie zur Nachsorge: Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) - Unfallversicherung (SGB VII) - Pflegeversicherung (SGB XI) - Sozialhilfe (BSHG bzw. SGB XII) - Leistungen nach SGB IX, RVO und SFHG.
Die praxisorientierte Zusammenstellung von Rechtsgrundlagen, Erläuterungen und Beispielen zeichnet dieses Handbuch insbesondere aus für die tägliche zuverlässige Arbeit in den Sozialverbänden, den Beratungsstellen der Sozialleistungsträger und der Wohlfahrtsverbände, in Einrichtungen von Leistungserbringern sowie in allen anderen Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesen.