Der deutsche Begriff «Missbrauch von (rechtlichen) Gestaltungsmöglichkeiten» im Sinne des § 42 AO gehört zu den inhaltlich umstrittensten Rechtsbegriffen. Ziel der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob dieser auf rein nationaler Ebene bestehende Missstand bei der Grenzziehung zwischen berechtigter und unberechtigter Steuergestaltung in gemeinschaftsrechtlichen Fällen nach Ansicht des EuGH um die weitere Dimension eines europarechtlichen allgemeinen Missbrauchsvorbehalts erweitert wird. Gegenstand der Arbeit ist demnach die Suche nach einem europarechtlichen Missbrauchsvorbehalt, der nicht nur im Europarecht gilt, sondern auch im Steuerrecht Anwendung findet. Die Suche war erfolgreich, da nach den Untersuchungen dieser Arbeit auf der Grundlage der mehr als dreißigjährigen Missbrauchsrechtsprechung des EuGH ein allgemeiner Missbrauchsvorbehalt auf der Ebene des Europarechts existiert.